Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber definitiv festgelegt

Bern, 10.03.2021 – Die Kosten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen voraussichtlich CHF 23.856 Milliarden Franken. Auf dieser Berechnungsgrundlage wurden nun von der Verwaltungskommission STENFO die definitiven Beiträge der KKW-Betreiber für die Jahre 2017 – 2021 festgelegt.

Werden die Schweizer Kernkraftwerke endgültig vom Netz genommen, sind die Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen stillzulegen und die radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Sie tragen dabei alle Kosten, die mit dieser Ausserbetriebnahme verbunden sind. Hierfür zahlen die Betreiber der Kernkraftwerke sowohl in einen Stilllegungsfonds als auch in einen Entsorgungsfonds ein, wobei die Beitragspflicht mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Kernanlage beginnt und mit deren Stilllegung endet. Die beiden Fonds stellen so sicher, dass genügend Geld für die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung vorhanden ist. Die Bemessung der Beiträge erfolgt alle fünf Jahre auf Basis einer Kostenstudie, die letztmals im Jahr 2016 erstellt wurde (Kostenstudie 16).

Festlegung der Beiträge wegen Beschwerdeverfahren erst 2021

Dass die Beiträge erst 2021 bemessen werden, hat mit einer Beschwerde der Betreiber der Kernkraftwerke zu tun. Der beschrittene Rechtsweg hat den Zeitplan massgeblich verändert. Zum Hintergrund:

Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (VK STENFO) hat sich bereits im Dezember 2017 in ihrem Antrag ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2016 (KS16) geäussert. Nach einer eingehenden Überprüfung durch unabhängige Experten kam die VK STENFO damals zum Schluss, dass sich die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf CHF 23.484 Milliarden belaufen. Auf der Basis dieses Antrags legte das UVEK die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle im April 2018 auf CHF 24.581 Milliarden fest. Dagegen erhoben die Betreiber der Kernkraftwerke Beschwerde und machten geltend, dass das UVEK nicht für die Kostenfestlegung zuständig sei. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde gutgeheissen. Gemäss dem höchsten Gericht liegt die Kompetenz bei der VK STENFO, die voraussichtliche Höhe der Kosten festzulegen. Die VK STENFO hat in der Folge die voraussichtlichen Gesamtkosten neu beurteilt und unter Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen auf CHF 23.856 Milliarden festgelegt (Stilllegungskosten CHF 3.779 Milliarden, Entsorgungskosten CHF 20.077 Milliarden). Auf Grund dieser voraussichtlichen Gesamtkosten wurden nun in einem zweiten Schritt die definitiven Beiträge veranschlagt, welche die Kernkraftwerkbetreiber in der Periode 2017-2021 an die Fonds zu bezahlen haben.

Beiträge der Kernkraftwerke insgesamt

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Stilllegung und Entsorgung verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Werke:

Kosten (CHF Mio.) KKW
Beznau I & II
KKW
Mühleberg
KKW
Gösgen
KKW
Leibstadt
Zwischenlager
Würenlingen
Total
Stilllegungskosten 985 613 893 1’129 159 3’779
Entsorgungskosten 4’909 2’254 5’544 6’035 20’077*

* Inkl. Anteil Bund von insgesamt CHF 1‘335 Mio. und aufgelaufene Kosten bis 2015.

Beiträge der Kernkraftwerke für die aktuelle Veranlagungsperiode

Für die Jahre 2017 – 2021 haben die Betreiber bis anhin aufgrund provisorisch veranlagter Beiträge Gelder einbezahlt. Nachdem die voraussichtlichen Gesamtkosten definitiv festgelegt worden sind, konnten nun auch die definitiven Beiträge der einzelnen Kernkraftwerkbetreiber festgelegt werden. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Beiträge (CHF Mio.)
Veranlagungsperiode 17–21
KKW
Beznau I & II
KKW
Mühleberg
KKW
Gösgen
KKW
Leibstadt
Zwischenlager
Würenlingen
Total
Stilllegungskosten 8.4 47.1 63.0 52.1 16.1 186.7
Entsorgungskosten 0 117.5 80.5 138.1 336.1

Von der Kostenstudie 16 zur Kostenstudie 21

Aktuell wird seitens Betreiber die Kostenstudie 21 erstellt, indem sie die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für jede ihrer Kernanlagen neu berechnen. Der STENFO wiederum hat bereits die vorbereitenden Arbeiten mit Blick auf die kommende Überprüfung der Kostenstudie 21 aufgenommen. Diese wird zeigen, inwiefern die geschätzten Gesamtkosten der Kostenstudie 16 über CHF 23.856 Milliarden angepasst werden müssen. Aufgrund dieser neu berechneten voraussichtlichen Gesamtkosten werden dann erneut die Beiträge der Betreiber festgelegt werden, dann jedoch für die Jahre 2022 bis 2026.

Für Rückfragen:

pascal.krauthammer@krauthammer-partner.ch, 079 662 47 52

Medienmitteilung STENFO 10.03.2021