Jahresbericht 2025
02.09.2026
Der Bundesrat hat am 2. September 2026 den Jahresbericht und die Jahresrechnungen des Stilllegungsfonds für Kernanlagen | Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO genehmigt. In den von den Betreibern…
Die Eigentümer der schweizerischen Kernkraftwerke und anderer Kernanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen nach der endgültigen Ausserbetriebnahme auf eigene Kosten stillzulegen sowie die daraus stammenden radioaktiven Abfälle zu entsorgen (Verursacherprinzip). Um die Finanzierung sicherzustellen, sieht das Kernenergiegesetz zwei Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit vor: Den Stilllegungsfonds, welcher die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen sowie der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sicherstellt, und den Entsorgungsfonds, welcher die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernanlagen gewährleistet.
Die beiden Fonds treten unter dem Namen STENFO auf und haben ihren Sitz in Bern. Sie sind eine Verwaltungseinheit der dezentralen Bundesverwaltung und unterstehen der Aufsicht des Bundesrates.
Der Bundesrat hat am 2. September 2026 den Jahresbericht und die Jahresrechnungen des Stilllegungsfonds für Kernanlagen | Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO genehmigt. In den von den Betreibern…
Die Informationen über die Finanzergebnisse im 2. Quartal 2026 sind nun auf der Website verfügbar.
Die Informationen über die Finanzergebnisse im 1. Quartal 2026 sind nun auf der Website verfügbar.