Stilllegungsfonds für Kernanlagen | Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO

Die Eigentümer der schweizerischen Kernkraftwerke und anderer Kernanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen nach der endgültigen Ausserbetriebnahme auf eigene Kosten stillzulegen sowie die daraus stammenden radioaktiven Abfälle zu entsorgen (Verursacherprinzip). Um die Finanzierung sicherzustellen, sieht das Kernenergiegesetz zwei Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit vor: Den Stilllegungsfonds, welcher die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen sowie der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sicherstellt, und den Entsorgungsfonds, welcher die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernanlagen gewährleistet. 

Die beiden Fonds treten unter dem Namen STENFO auf und haben ihren Sitz in Bern. Sie sind eine Verwaltungseinheit der dezentralen Bundesverwaltung und unterstehen der Aufsicht des Bundesrates.

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