Informationen über die Finanzergebnisse Q4 2025
21.04.2026
Die Informationen über die Finanzergebnisse im 4. Quartal 2025 sind nun auf der Website verfügbar.
Die Eigentümer der schweizerischen Kernkraftwerke und anderer Kernanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen nach der endgültigen Ausserbetriebnahme auf eigene Kosten stillzulegen sowie die daraus stammenden radioaktiven Abfälle zu entsorgen (Verursacherprinzip). Um die Finanzierung sicherzustellen, sieht das Kernenergiegesetz zwei Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit vor: Den Stilllegungsfonds, welcher die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen sowie der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sicherstellt, und den Entsorgungsfonds, welcher die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernanlagen gewährleistet.
Die beiden Fonds treten unter dem Namen STENFO auf und haben ihren Sitz in Bern. Sie sind eine Verwaltungseinheit der dezentralen Bundesverwaltung und unterstehen der Aufsicht des Bundesrates.
Die Informationen über die Finanzergebnisse im 4. Quartal 2025 sind nun auf der Website verfügbar.
2025 hat das Bundesgericht die Beschwerde der BKW Energie AG im Zusammenhang mit der aus der Überprüfung der Kostenstudie 2016 resultierenden Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und…