Die beiden Fonds sind grundsätzlich auf einen langfristigen Anlagehorizont ausgerichtet. Im Stilllegungsfonds wird das Risikobudget ab dem 6. Jahr vor der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs (EELB) sukzessive reduziert, um dem kürzer werdenden Anlagehorizont Rechnung zu tragen. Die Mittel werden so angelegt, dass ihre Sicherheit sowie eine angemessene Anlagerendite und die Zahlungsbereitschaft je Kernanlage gewährleistet ist. Hierfür legt die Verwaltungskommission die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage sowie den Anlagerahmen fest, sie erlässt die Anlagerichtlinien und genehmigt die Anlagestrategie. Die Erarbeitung und Umsetzung letzterer wie auch die Überwachung der Tätigkeit der Vermögensverwalter, der Einhaltung der Anlagerichtlinien, der Anlagegrundsätze sowie der Anlagebeschränkungen obliegt dem Anlagekomitee.
Das Anlagekomitee wird in seiner Tätigkeit von einem externen Investmentcontroller unterstützt. Dieser erstellt unter anderem vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Anlagestruktur des Wertschriftenvermögens, die Einhaltung der Anlagerichtlinien, Anlagegrundsätze sowie Anlagebeschränkungen und die Aufteilung sowie Performance der Vermögensverwaltungsmandate. Zudem informiert er monatlich über die aktuelle Vermögenslage und -entwicklung.
