Kostenstudie

Im Folgenden wird der Ablauf der Kostenstudie, die wesentlichen Bestandteile wie Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie die Gliederung der Kostenberechnung vorgestellt. Zudem gibt es einen Einblick in die laufende Kostenstudie 2026 (KS26). 

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Periodische Überprüfung der voraussichtlichen Höhe der Gesamtkosten

Die voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden alle fünf Jahre von swissnuclear im Auftrag der Betreiber neu berechnet und mittels einer ausführlichen Kostenstudie erarbeitet. Sollten unvorhergesehene Umstände eine wesentliche Änderung der Kosten erwarten lassen, kann eine Neuberechnung auch schon vor Ablauf dieser Fünfjahresfrist vorgenommen werden.

Die Kosten werden gestützt auf die Stilllegungsplanungen, das vom Bundesrat genehmigte Entsorgungsprogramm der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra, aktuelle technische-wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die im Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt. Damit wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse beispielsweise im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kernkraftwerken im In- und Ausland oder aus dem Berg- und Tunnelbau für den Bau geologischer Tiefenlager berücksichtigt und die entsprechenden Kostenprognosen alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Die Kostenstudie wird bei STENFO und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI eingereicht. In der Folge überprüft das ENSI die Kostenstudie in Bezug auf die für die Sicherheit relevanten Aspekte und erstellt den Sicherheitsbericht. Unter Leitung des Kostenkomitees wiederum überprüfen unabhängige, internationale Experten die Kostenstudie in Bezug auf die Kostenberechnung, worauf das Kostenkomitee seinen Prüfbericht erstellt. Im Anschluss gibt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Stellungnahme zur Kostenstudie und zum Prüfbericht ab. Schliesslich legt die Verwaltungskommission gestützt auf die Kostenstudie, den Sicherheitsbericht, den Prüfbericht sowie in Kenntnis der Stellungnahme des UVEK die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für jede Kernanlage fest.

Panel Stilllegungskosten

Als Stilllegungskosten gelten alle Kosten, die bei der Stilllegung von Kernanlagen entstehen. Dazu gehören namentlich die Kosten für:

  • die anlagetechnische Vorbereitung für die Stilllegung
  • den Einschluss, den Unterhalt und die Bewachung der Anlage
  • die Dekontamination oder Demontage und Zerkleinerung der aktivierten und kontaminierten Teile
  • den Transport und die Entsorgung der bei der Stilllegung anfallenden radioaktiven Abfälle
  • den Abbruch aller technischen Einrichtungen und der Gebäude sowie die Deponie der inaktiven Abfälle
  • die Dekontamination des Geländes
  • Planung, Projektierung, Projektleitung und Überwachung
  • Strahlen- und Arbeitsschutzmassnahmen
  • behördliche Bewilligungen und Aufsicht
  • Versicherungen
  • Verwaltungskosten

Panel Entsorgungskosten

Als über den Entsorgungsfonds zu finanzierende Entsorgungskosten gelten alle Kosten, die für die Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente nach endgültiger Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallen. Dazu gehören namentlich die Kosten für:

  • den Transport und die Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle
  • den Transport, die Wiederaufbereitung und die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente
  • eine Beobachtungsphase von 50 Jahren für ein geologisches Tiefenlager
  • Planung, Projektierung, Projektleitung, Bau, Betrieb, Rückbau und Überwachung von Entsorgungsanlagen
  • Strahlen- und Arbeitsschutzmassnahmen
  • behördliche Bewilligungen und Aufsicht
  • Versicherungen
  • Verwaltungskosten
Wichtig zu wissen

Besonderheit bei den Entsorgungskosten

Bei den Entsorgungskosten wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

  • Entsorgungskosten während des Betriebs: Die Entsorgungskosten, die vor der endgültigen Ausserbetriebnahme anfallen (z.B. Entsorgung radioaktiver Abfälle bei laufendem Betrieb), werden von den Betreibern direkt bezahlt. Zur Deckung dieser Kosten bilden die Betreiber Rückstellungen. Die entsprechenden Rückstellungspläne werden durch das Kostenkomitee überprüft und durch die Verwaltungskommission genehmigt. Zudem ist jährlich mittels Prüfberichts der Revisionsstelle die Einhaltung der Rückstellungspläne und die zweckgebundene Verwendung von Rückstellungen zu belegen.
  • Entsorgungskosten nach dem Betrieb: Die Entsorgungskosten nach endgültiger Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken werden über den Entsorgungsfonds finanziert.

Im Rahmen der Kostenstudie werden jeweils die gesamten Entsorgungskosten ausgewiesen, d.h. auch diejenigen, die während des Betriebs anfallen. Da Letztere nicht durch die Betreiber im Entsorgungsfonds sichergestellt werden müssen, umfasst das Gesamtzielvermögen im Entsorgungsfonds nicht die in der Kostenstudie ausgewiesenen gesamten Entsorgungskosten (Stand KS21: CHF 18.4 Mrd.), sondern nur den Anteil für die nach endgültiger Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten (Stand KS21: CHF 10.8 Mrd.).

Gliederung der Kostenstudie

Seit der Kostenstudie 2016 erfolgt die Ermittlung der Kosten anhand der nachfolgenden Kostengliederung.

Zur Ermittlung der Gesamtkosten (9) wird zwischen acht Kostenniveaus unterschieden:

  • Ausgangskosten (1)
  • Kosten zur Risikominderung (2)
  • Basiskosten (3)
  • Prognoseungenauigkeit (4)
  • Gefahren (5)
  • Chancen (6)
  • Kostenfolgen nicht berücksichtigter Gefahren/Chancen (7)
  • Genereller Sicherheitszuschlag (8)

Überblick zur laufenden Kostenstudie

Derzeit laufen die Vorarbeiten für die Kostenstudie 2026 (KS26). Gemäss aktueller Planung wird diese am 30. September 2026 bei STENFO eingereicht werden.