2025 hat das Bundesgericht die Beschwerde der BKW Energie AG im Zusammenhang mit der aus der Überprüfung der Kostenstudie 2016 resultierenden Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie der Jahresbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Dadurch war es STENFO möglich, sowohl die Kostenstudie 2016 als auch die Kostenstudie 2021 abzuschliessen. Alle in diesem Zusammenhang durch STENFO gefassten Beschlüsse wurden Anfang 2026 rechtskräftig.
